Phenomedia kontert in der "Moorhuhn"-Frage
Die Phenomedia AG hat dem Grafiker Ingo Mesche in allen Punkten widersprochen.
Die Phenomedia AG hat dem Grafiker Ingo Mesche widersprochen. , beansprucht Mesche die Rechte an der Figur "Moorhuhn" für sich und hat Phenomedia durch einseitiges Aufkünden von Verträgen die weitere Nutzung des Flatterviehs untersagt. Laut Phenomedia könne Mesche aber diesbezügliche Ansprüche gar nicht stellen. "Der Erfolg hat viele Väter und ich kann gut verstehen, dass gerade die tolle Entwicklung des Moorhuhns Begehrlichkeiten weckt. Die Ansprüche, derer sich dieser Grafiker rühmt, bestehen aber nicht", sagte Holger Müller, Vorstand der Phenomedia AG. Das sehe auch Nikolai Klute so, der in dieser Sache von den Bochumern betraute Hamburger Rechtsanwalt: "Das Niveau, mit der diese Auseinandersetzung eröffnet wurde, liegt deutlich im Tiefflugbereich. Die Phenomedia AG hat die Moorhuhnrechte und die Verträge sind rechtsgültig. Diese rechtliche Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit zu zerren, ist offenkundig von verhandlungstaktischen Erwägungen getragen. Der Grafiker und sein Schweizer Anwalt verkennen aber, dass sie sich damit für jede gütliche Einigung disqualifiziert haben." Die Phenomedia AG werde jeden Schaden, der durch unrichtige Behauptungen entsteht, gegenüber dem Grafiker geltend machen. Gerichtliche Schritte blieben in jeder Hinsicht vorbehalten.